Feuerwehrführerschein-Prüfung erfolgreich bestanden

3 Kameraden erhalten eine für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft wichtige Fahrerlaubnis.

02.07.2024
Nachrichten

25 Jahre nach der Reformierung des Führerscheinrechts in Deutschland bekommen vor Allem die kleineren Wehren die Auswirkungen immer deutlicher zu spüren: Während mit dem alten Auto-Führerschein (Führerscheinklasse 3) noch Fahrzeuge bis 7,49 t bewegt werden durften, so ist es Personen, die Ihren Auto-Führerschein nach 1999 (Klasse B) erworben haben, lediglich gestattet Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t zu führen.

Da ein Großteil der kleineren Wehren mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 4 t und 7,49 t ausgestattet sind, ist eigentlich der Erwerb eines LKW-Führerscheins zum führen dieser Fahrzeuge notwendig. Dies trifft auch auf das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) der Feuerwehr Nordheim mit seinen 4,1 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu.

So wurden in den folgenden Jahren die sogenannten Maschinisten, zu deren Aufgaben das Fahren der Einsatzfahrzeuge gehört, immer weniger. Grund dafür sind Kosten von mehreren tausend Euro pro Führerschein, die in vielen Wehren durch die Ehrenamtlichen selbst getragen werden müssen. Glücklicherweise konnte der bayerische Landesfeuerwehrverband in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen 2009 und 2011 zwei wichtige Verordnungen erreichen. Mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein  dürfen Ehrenamtliche Einsatzkräfte weiterhin Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t bzw. 7,49 t zu Ausbildungs- und Einsatzzwecken führen.

Erwerb ist mit strengen Auflagen und Ausbildungsaufwand verbunden

Logischerweise bekommen die Einsatzkräfte die Fahrerlaubnis nicht ohne weiteres. So müssen die Anwärter eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B, ein Mindestalter, sowie weitere Voraussetzungen mitbringen. Außerdem müssen „Fahrstunden“ mit den Wehr eigenen Einsatzfahrzeugen unter der Aufsicht eines Ausbilders absolviert werden. Dieser Ausbilder muss ebenfalls Qualifikationen wie z.B. einen LKW-Führerschein und Fahrpraxis vorweisen. Zu guter Letzt muss der Anwärter eine Fahrprüfung ablegen.

Prüfung glücklicherweise noch vor dem Hochwassereinsatz abgelegt

Nach Monaten der Vorbereitung und Ausbildung stand der Prüfungstermin fest. Als die Prüfung abgelegt wurde erreichten uns bereits Hochwassermeldungen aus dem Allgäu und die ersten Warnungen für unser Einsatzgebiet. Nur zwei Tage später begann der Kampf gegen die Wassermassen in unserem Ort.

Zu diesem Zeitpunkt konnten die Kameraden (von Links: Ausbilder Johannes Egner, Michael Eipel, Dominik Dippner, Sebastian Simon) bereits auf erfolgreich abgelegte Prüfungen zurückblicken. Die zugehörigen Dokumente wurden noch während des Hochwassereinsatzes in der Führerscheinstelle des Landradsamtes abgeholt. Leider musste der im Juni geplante Maschinistenlehrgang von der Stadtbrandinspektion abgesagt werden.

Wir gratulieren den Kameraden zur bestanden Prüfung und wünschen stets eine gute Fahrt!